Fiktiver Brief einer Mutter, die das Recht auf die Personensorge ohne viel Aufwand bekommen hat, an ihre Freundin, die auch allein über ihr Kind bestimmen will.

(
Dies ist eine verkürzte Version des Briefes, der ein Rat an alle Frauen ist, deren Ex untreu wurde.)

Hallo liebe Maria,

weil du meine beste Freundin bist, beantworte ich dir gerne die Frage, wie ich es denn gemacht habe, um mein Kind für mich allein zu behalten. Bei mir in der Familie ist das Kind am besten aufgehoben. So sehe ich es auch bei dir und zeige dir, was ich alles getan habe
, damit mein Ex meine Familie und mein Kind in Ruhe lässt. Bei dir wie bei allen anderen Frauen soll es so sein, so dass dieser Brief ein Rat an alle Frauen ist.

Wie du weißt habe ich drei Kinder von drei verschiedenen Vätern. Die ersten zwei Väter haben sich nach der Trennung an den vierzehntägigen Umgang gefügt, nur der dritte ist starrköpfig, er fügte sich nicht. Während meiner Beziehung mit ihm stritten wir kaum. Eigentlich war er gut, nur er kam nicht oft genug zu mir.

Nachdem er von mir verlangte, was ich nicht wollte, nämlich ihm ein wenig in seinem Geschäft mitzuhelfen, sagte ich ihm, dass wenn ich ihm nicht gut genug wäre, er sich doch eine andere suchen solle. Das tat er leider auch, als ich mich dagegen sehr durch monatelanges Schweigen wehrte, kam er nicht mehr zu mir, die Zeit zog vorbei. Sowieso kam er immer nur zu mir, ich fuhr Jahre nie mehr zu ihm. Wir lebten in einer Art Wochenendbeziehung. Er kam fast jedes Wochenende, und auch täglich während meiner kranken Tage, du weißt dass ich etwa alle drei Jahre einen psychotischen Schub hatte, ich dachte es sei eine Schwangerschaftsdepression, die Psychiaterin wies mich energisch darauf hin, dass das nicht der Fall sei, sondern dass ich schizophren sei. Das wusste ich zwar auch schon vorher, die Psychiaterin schrieb jedoch, dass die Diagnose gesichert sei.

Als der Ex dann darum bat, das Kind doch an anderen Tagen als nur die von mir bestimmten regelmäßigen Wochenenden bei mir abzuholen, zu sich zu nehmen, sagte ich ganz einfach nein. So fragte er immer wieder, und als er an seinem Wochenende nicht kommen konnte, wurden aus zwei Wochen vier Wochen, sogar sechs Wochen, an denen das arme Kind seinen Vater nicht sehen konnte. Ich sagte dem Ex, er solle sich an die Umgangsregeln halten, sonst würde er sehen, was dann geschieht. Ich wusste aus anderen Gerichtsverfahren, bei denen es um das Kind geht, dass Männer normalerweise in Gerichtsverfahren keinen Erfolg haben. Er hatte sich extra ein Haus im Dorf gekauft, damit es für ihn einfacher wurde, das Kind auch zu sich kommen zu lassen. Sonst hätte er die achtzig Kilometer mehr fahren müssen alle vierzehn Tage. Der Faulpelz, das wollte er nicht. Er wollte das Kind zu beliebigen Tagen einladen, er wollte es nicht zwingen, aber er sagte das immer wieder. Das arme Kind sah, wie die anderen Väter ihre Kinder abholten, und war traurig und meinte, dass sein Vater es nicht liebte.

Es blieb mir nichts anderes übrig als die Gerichte anzurufen. Also beantragte ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim hiesigen Amtsgericht. Durch diesen ersten Schritt hatte ich schon Zeit gewonnen, ich konnte über alles bestimmen, gab meinem Ex auch keine Information über das Kind.

Im Amtsgerichtstermin wurde mir dann gesagt, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu hoch gegriffen sei, es ginge nur um die Umgangsregelung. Der Richter fragte, was ich denn noch beantragen wollte. Ich sagte ihm, dass der Ex das Kind nicht taufen lassen wolle. So schrieb der Richter dies als Antrag auf. Ich ließ das Kind selbstverständlich nicht zum Ex, nur alle vierzehn Tage, an den bestimmten Daten wie die anderen Väter, ich wollte schließlich mein kinderfreies Wochenende. Und wenn er an dem bestimmten Wochenende nicht kommen konnte hatte er eben Pech. Einer der zwei Väter fuhr alle vierzehn Tage von dreihundert Kilometern an, um sein Kind zu sehen, warum sollte dieser dritte Vater nicht vierzig Kilometer fahren?

Im ersten Prozess hatte ich Erfolg. Der Ex hatte einen Anwalt, der sich mit wenig begnügen wollte, so kam im Handumdrehen erst ein erster Vergleich zu Stande, nämlich die Vierzehntageregelung. Sechs Monate später kam der zweite Prozess der Umgangsregelung, weil der Ex ja schließlich etwas anderes wollte als diese Vierzehntageregel. Und er bekam sie dann auch.

Bis zur Einschulung war die neue Regel machbar, ich war absolut nicht zufrieden mit ihr, zumal das Kind zu diesem Zeitpunkt dem Ex sehr zugetan war und noch öfters zu ihm wollte als im Vergleich geschrieben. Nun war dieser Vergleich zum Glück nach der Einschulung nicht mehr einhaltbar, so dass ich wieder die Vierzehntageregelung durchsetzte. Weil ich allein über die Erziehung bestimmen wollte beantragte ich einen neuen Prozess für das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dabei beantragte ich Prozesskostenhilfe. Diese bekam ich nicht, sondern es wurde mir nur Geld geliehen. Und das nur unter der Bedingung, dass der Sorgerechtsprozess angefangen würde, wenn der Antrag auf Religionserziehung wieder aufgenommen würde. Und siehe da, das wurde alles so getan. Ich beantragte also den Sorgerechtsprozess, bei dem darüber entschieden werden sollte, was mit dem Kind geschehen sollte.

Bei der Sitzung im Gericht gab der Richter den Sachverständigenauftrag gegen meinen Willen, und zwar mit den Worten, wir Expartner würden uns gegenseitig Vorwürfe machen, ich, dass ich schizophren sei, und er ein Messie.

Die Gutachterin - eine sogar im Fernsehen negativ bekannte Psychologin (Filme des öffentlichen Fernsehens ARD sind noch auf Youtube vorhanden Suche: "Gutachten königstein") - führte genau die Vorgaben aus, und machte viele Negativsätze, und dass wir beide erziehungsfähig sind. Dabei stellte sie auch fest, dass er ein Grobian ist, und ich es nicht fertig bringe, meinen Konflikt zu mit meinem Ex zu lösen, zudem dass die Religion für das Kind nicht schädlich ist.

Daraufhin kam der Beschluss desselben Richters,

und mir wurde das Religionserziehungsrecht gegeben, mit der Begründung, die Weltanschauung meines Ex sei nicht so wertvoll wie meine bzw. er hätte keine. Und er schrieb sogar, das Kind sei schon getauft, obwohl das absolut nicht der Wahrheit entspricht. Sonst blieb alles wie vorher beim gemeinsamen Sorgerecht.

Bisher hatte ich alle Anträge beim Gericht gestellt, ich führte den Prozess, mein Ex war nur in Passivprozessen. Doch nun wehrte der Ex sich erst recht und ging zur nächsten Instanz.

Dort geschah mein Glücksfall: Ich bekam das Recht auf die Personensorge. Also kann ich das Kind ohne dass mein Ex hinein funkt, bis zur Entscheidung zur Taufe begleiten, und ich kann über alles bestimmen, zudem hat der Ex ab sofort noch schlechtere Karten bei eventuellen Umgangsanträgen, die er unverständlicherweise nicht stellen will und wird. Dass ich schon faktisch die Alleinsorge hatte, sah die Richterin am Oberlandesgericht ein, so ließ sie meinem Ex nur noch die gemeinsame Sorge theoretisch, sie besiegelte meine faktische Alleinsorge - ein Glücksfall. Wenn er etwas vom Kind will, muss er Anträge stellen, er hat die Rolle des Antragsvater
s zu übernehmen, von mir bekommt er weder Informationen über das Kind, und er bekommt das Kind auch nicht zu sehen. Das Kind will mittlerweile sowieso nicht mehr zu ihm, obwohl ich es nicht dazu aufgefordert habe. Es hat eben meine richtige Meinung übernommen. Ganz stolz geht es in den Religionsunterricht.

Ich habe also auf breiter Front gewonnen - trotz schlechter Voraussetzungen, wenn auch sieben Jahre nach meinem ersten Antrag. Jetzt habe ich und meine Familie die Ruhe, die ich mir erwünschte.

Viele Grüße

Deine beste Freundin Theresa


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Autor: Joseph Hipp
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