Fiktiver
Brief einer Mutter, die das Recht auf die Personensorge ohne viel
Aufwand bekommen hat, an ihre Freundin, die auch allein über ihr
Kind bestimmen will.
(Dies
ist eine verkürzte Version des Briefes, der ein Rat an alle
Frauen ist, deren Ex untreu wurde.)
Hallo liebe
Maria,
weil du meine beste Freundin bist, beantworte ich
dir gerne die Frage, wie ich es denn gemacht habe, um mein Kind
für mich allein zu behalten. Bei mir in der Familie ist das Kind
am besten aufgehoben. So sehe ich es auch bei dir und zeige dir,
was ich alles getan habe,
damit mein
Ex meine Familie und mein Kind in Ruhe lässt. Bei dir wie bei
allen anderen Frauen soll es so sein, so dass dieser Brief ein Rat
an alle Frauen ist.
Wie du weißt habe ich drei Kinder von
drei verschiedenen Vätern. Die ersten zwei Väter haben sich nach
der Trennung an den vierzehntägigen Umgang gefügt, nur der
dritte ist starrköpfig, er fügte sich nicht. Während meiner
Beziehung mit ihm stritten wir kaum. Eigentlich war er gut, nur er
kam nicht oft genug zu mir.
Nachdem er von mir verlangte,
was ich nicht wollte, nämlich ihm ein wenig in seinem Geschäft
mitzuhelfen, sagte ich ihm, dass wenn ich ihm nicht gut genug
wäre, er sich doch eine andere suchen solle. Das tat er leider
auch, als ich mich dagegen sehr durch monatelanges Schweigen
wehrte, kam er nicht mehr zu mir, die Zeit zog vorbei. Sowieso kam
er immer nur zu mir, ich fuhr Jahre nie mehr zu ihm. Wir lebten in
einer Art Wochenendbeziehung. Er kam fast jedes Wochenende, und
auch täglich während meiner kranken Tage, du weißt dass ich
etwa alle drei Jahre einen psychotischen Schub hatte, ich dachte
es sei eine Schwangerschaftsdepression, die Psychiaterin wies mich
energisch darauf hin, dass das nicht der Fall sei, sondern dass
ich schizophren sei. Das wusste ich zwar auch schon vorher, die
Psychiaterin schrieb jedoch, dass die Diagnose gesichert sei.
Als der Ex dann darum bat, das Kind doch an anderen Tagen
als nur die von mir bestimmten regelmäßigen Wochenenden bei mir
abzuholen, zu sich zu nehmen, sagte ich ganz einfach nein. So
fragte er immer wieder, und als er an seinem Wochenende nicht
kommen konnte, wurden aus zwei Wochen vier Wochen, sogar sechs
Wochen, an denen das arme Kind seinen Vater nicht sehen konnte.
Ich sagte dem Ex, er solle sich an die Umgangsregeln halten, sonst
würde er sehen, was dann geschieht. Ich wusste aus anderen
Gerichtsverfahren, bei denen es um das Kind geht, dass Männer
normalerweise in Gerichtsverfahren keinen Erfolg haben. Er hatte
sich extra ein Haus im Dorf gekauft, damit es für ihn einfacher
wurde, das Kind auch zu sich kommen zu lassen. Sonst hätte er die
achtzig Kilometer mehr fahren müssen alle vierzehn Tage. Der
Faulpelz, das wollte er nicht. Er wollte das Kind zu beliebigen
Tagen einladen, er wollte es nicht zwingen, aber er sagte das
immer wieder. Das arme Kind sah, wie die anderen Väter ihre
Kinder abholten, und war traurig und meinte, dass sein Vater es
nicht liebte.
Es blieb mir nichts anderes übrig als die
Gerichte anzurufen. Also beantragte ich das
Aufenthaltsbestimmungsrecht beim hiesigen Amtsgericht. Durch
diesen ersten Schritt hatte ich schon Zeit gewonnen, ich konnte
über alles bestimmen, gab meinem Ex auch keine Information über
das Kind.
Im Amtsgerichtstermin wurde mir dann gesagt, dass
das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu hoch gegriffen sei, es ginge
nur um die Umgangsregelung. Der Richter fragte, was ich denn noch
beantragen wollte. Ich sagte ihm, dass der Ex das Kind nicht
taufen lassen wolle. So schrieb der Richter dies als Antrag auf.
Ich ließ das Kind selbstverständlich nicht zum Ex, nur alle
vierzehn Tage, an den bestimmten Daten wie die anderen Väter, ich
wollte schließlich mein kinderfreies Wochenende. Und wenn er an
dem bestimmten Wochenende nicht kommen konnte hatte er eben Pech.
Einer der zwei Väter fuhr alle vierzehn Tage von dreihundert
Kilometern an, um sein Kind zu sehen, warum sollte dieser dritte
Vater nicht vierzig Kilometer fahren?
Im ersten Prozess
hatte ich Erfolg. Der Ex hatte einen Anwalt, der sich mit wenig
begnügen wollte, so kam im Handumdrehen erst ein erster Vergleich
zu Stande, nämlich die Vierzehntageregelung. Sechs Monate später
kam der zweite Prozess der Umgangsregelung, weil der Ex ja
schließlich etwas anderes wollte als diese Vierzehntageregel. Und
er bekam sie dann auch.
Bis zur Einschulung war die neue
Regel machbar, ich war absolut nicht zufrieden mit ihr, zumal das
Kind zu diesem Zeitpunkt dem Ex sehr zugetan war und noch öfters
zu ihm wollte als im Vergleich geschrieben. Nun war dieser
Vergleich zum Glück nach der Einschulung nicht mehr einhaltbar,
so dass ich wieder die Vierzehntageregelung durchsetzte. Weil ich
allein über die Erziehung bestimmen wollte beantragte ich einen
neuen Prozess für das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dabei
beantragte ich Prozesskostenhilfe. Diese bekam ich nicht, sondern
es wurde mir nur Geld geliehen. Und das nur unter der Bedingung,
dass der Sorgerechtsprozess angefangen würde, wenn der Antrag auf
Religionserziehung wieder aufgenommen würde. Und siehe da, das
wurde alles so getan. Ich beantragte also den Sorgerechtsprozess,
bei dem darüber entschieden werden sollte, was mit dem Kind
geschehen sollte.
Bei der Sitzung im Gericht gab der
Richter den Sachverständigenauftrag gegen meinen Willen, und zwar
mit den Worten, wir Expartner würden uns gegenseitig Vorwürfe
machen, ich, dass ich schizophren sei, und er ein Messie.
Die
Gutachterin - eine sogar im Fernsehen negativ bekannte Psychologin
(Filme des öffentlichen Fernsehens ARD sind noch auf Youtube
vorhanden Suche: "Gutachten königstein") - führte
genau die Vorgaben aus, und machte viele Negativsätze, und dass
wir beide erziehungsfähig sind. Dabei stellte sie auch fest, dass
er ein Grobian ist, und ich es nicht fertig bringe, meinen
Konflikt zu mit meinem Ex zu lösen, zudem dass die Religion für
das Kind nicht schädlich ist.
Daraufhin kam der Beschluss
desselben Richters,
und
mir wurde das Religionserziehungsrecht gegeben, mit
der Begründung, die Weltanschauung meines Ex sei nicht so
wertvoll wie meine bzw. er hätte keine. Und er schrieb sogar, das
Kind sei schon getauft, obwohl das absolut nicht der Wahrheit
entspricht. Sonst blieb
alles
wie vorher
beim gemeinsamen Sorgerecht.
Bisher hatte ich alle Anträge beim Gericht gestellt, ich
führte den Prozess, mein Ex war nur in Passivprozessen. Doch nun
wehrte der Ex sich erst recht und ging zur nächsten
Instanz.
Dort geschah mein Glücksfall: Ich bekam das Recht
auf die Personensorge. Also kann ich das Kind ohne dass mein Ex
hinein funkt, bis zur Entscheidung zur Taufe begleiten, und ich
kann über alles bestimmen, zudem hat der Ex ab sofort noch
schlechtere Karten bei eventuellen Umgangsanträgen, die er
unverständlicherweise nicht stellen will und wird. Dass ich schon
faktisch die Alleinsorge hatte, sah die Richterin am
Oberlandesgericht ein, so ließ sie meinem Ex nur noch die
gemeinsame Sorge theoretisch, sie besiegelte meine faktische
Alleinsorge - ein Glücksfall. Wenn er etwas vom Kind will, muss
er Anträge stellen, er hat die Rolle des Antragsvaters
zu übernehmen, von mir bekommt er weder Informationen über das
Kind, und er bekommt das Kind auch nicht zu sehen. Das Kind will
mittlerweile sowieso nicht mehr zu ihm, obwohl ich es nicht dazu
aufgefordert habe. Es hat eben meine richtige Meinung übernommen.
Ganz stolz geht es in den Religionsunterricht.
Ich habe
also auf breiter Front gewonnen - trotz schlechter
Voraussetzungen, wenn auch sieben Jahre nach meinem ersten Antrag.
Jetzt habe ich und meine Familie die Ruhe, die ich mir erwünschte.
Viele Grüße
Deine
beste Freundin Theresa
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