Ein
Religionsprozess, bei
dem entschieden wurde, dass von den Eltern derjenige, der das Kind
zur evangelischen Religion hin erziehen will, dies auch
realisieren darf, der andere der Eltern das Nachsehen haben soll
so dass die Gleichberechtigung der Elternteile und die
Elternautonomie vermutlich missachtet wurde.
Dieser
Prozess hat so in einem Amtsgericht statt gefunden und wird jetzt
in 2015 im Oberlandesgericht fortgesetzt. Zwischenzeitlich geht
das Kind schon in den evangelischen Unterricht, weil
Amtsgerichsbeschlüsse im Familienrecht sofort durchgesetzt werden
können.
Eltern: E1
und E2,
E1
will,
dass
das Kind mit der evangelischen
Religion
erzogen wird,
in den evangelischen
Religionsunterricht
der Schule geht und
dass die
Taufe an
dem Kind vorgenommen wird.
Das steht in den Anträgen
des E1, zwecks Übertragung der entsprechenden Sorge bzw. zwecks
Beseitigung des E2 aus dem entsprechenden Teil der Sorge.
E2
will das nicht.
Die
Anträge des E1 begannen als das Kind vier Jahre alt war.
Das
Amtsgericht kam zum Beschluss als das Kind neun Jahre alt war.
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Bei
E1 lebt das Kind überwiegend, so dass es bei E2 nicht oft ist,
gerade weil E1 sich als alleinerziehend mit dem Kind als Familie
ansieht, und den E2 erfolgreich mit Gerichtsprozesen aus der
Elternschaft verdrängt bzw. beseitigt.
Im Laufe der
Zeit will das Kind dasselbe wie E1, also auch die evangelische
Religion
des E1.
Der Kreisausschuss bzw. das Jugendamt schreibt,
das Kind sollte in den von E1 bestimmten Unterricht der Erziehung
zur evangelischen
Religion
gehen, die E1 hat. Dies wird mit einem späteren Link auf den
entsprechenden Text hier bewiesen.
Die eingesetzte
Verfahrenspflege, die das Kind vertritt sagt: "Das Kind will
das was E1 will, der Kindeswunsch soll berücksichtigt werden.
Wenn dieser Wille des Kindes realisiert wird, ist dem Kindeswohl
gedient."
Im psychologischen Gutachten wird
ausgesagt, dass beide Möglichkeiten, die eine mit evangelischer
Religion,
die andere ohne, dem Kind nicht schaden, wenn E1 fähig ist, dies
dem Kind beizubringen. Zudem sollte E2 positiv gegenüber der
evangelischen
Religion
des E1 stehen und sich Informationen über diese Religion
einholen, um auf diese Weise dem Kindeswohl zu dienen.
Der
Beschluss des Amtsgerichts besteht darin, dass E1 die Entscheidung
über die Religionsbestimmung übertragen bekommt.
Das
Amtsgericht gibt folgende Gründe an:
-
Kreisausschuss positiv
- Verfahrenspflege positiv
- Im
Gutachten steht, dass eine Religion positiv für die Entwicklung
des Kindes sein kann.
- Ein Teil der Konflikte wird mit dem
Beschluss beigelegt.
- E2 versteht das Kind nicht so gut in
dieser Sache, weil E2 nicht oft mit dem Kind zusammen ist.
Somit
scheint es, dass das Kind, möglicherweise das beeinflusste Kind,
mitsamt den auf der Seite des Kindes stehenden Personen das
Zünglein an der Waage waren, als das Gericht so einen Beschluss
fasste.
Dieser Beschluss ist im Jahre 2014 von einem
Amtsgericht aufgeschrieben worden, daraufhin wurde unmittelbar die
Erziehung zur evangelischen
Religion
begonnen. Im Beschluss stand erstmals, ohne dass E2 etwas davon
erfuhr, dass das Kind das Ritual der Taufe schon hinter sich
hätte, was die Religionsobrigkeit nicht bestätigte. Ob sie dies
geheim hielt oder nicht ist ein Rätsel, Rückfragen, Beschwerden
hierzu waren bisher erfolglos.
Die Personen sind real,
der Fall ist ein realer Fall, die Religion ist real. Das
beteiligte Gericht, jetzt das Oberlandesgericht, ist über die
Stelle dieses Textes hier im Internet in der Beschwerde informiert
und kann gerne mitteilen, wenn Fehler oder Ungenauigkeiten hier
vorliegen, ggf. würde diese Seite korrigiert. Die Beteiligten
werden über die Stelle dieser Seite informiert, denn einerseits
ist es für sie von besonderem Interesse, wenn sie sehen, was für
eine Verantwortung sie in dieser Sache haben bzw. auf sich
genommen haben. Auch einige, die wegschauen bzw. weggeschaut
haben, bekommen den Hinweis auf diese Stelle. Für die
Öffentlichkeit ist nur die Information auch bestimmt, denn so
kann jeder sich die Frage stellen, in was für einen Land er lebt,
und welchen Stellenwert die bestimmte Religion in diesem Land hat.
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