Das Verfahren vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist hier vollständig vorhanden, mit Ausnahme der Anlagen, die zum Beweis angeführt waren. Die Namen der Betroffenen sind weggemacht. Es handelt sich um ein Sorgerechtsverfahren, bei dem von den Gerichten ausgesagt wurde, dass beide Eltern fähig sind, das Sorgerecht auszuüben, dieses jedoch kurzerhand einfach so einem der Eltern entzogen wurde. Im Oberlandesgerichtsurteil, von der Richterin Kummer-Sicks in Frankfurt redigiert, bestätigt diese die Erziehungskompetenz beider der Eltern. Dieses Urteil wird demnächst auch hier publiziert. Die Menschenrechte werden der Meinung des Klägers demnach nur von den Staaten vorgegaukelt, gerade weil auch der EGMR die Klage abgewiesen hat. Es geht hier nicht nur um einen abstrakten Begriff, die Sorge, sondern auch um die Religionsbestimmung des Kindes, ganz gleich um welche Religion die/der Sorgeberechtigte es sich handelt, die dem Kind anerzogen wird, um die Bestimmung der schulischen Laufbahn des Kindes, und um den Umgang, des Vaters, der sorge-unberechtigt ist, nur noch als Bittsteller vor Gerichten beantragen kann. Zum Schluss des Urteils wird zugestanden, dass der Vater eigentlich nur noch für die finanziellen Angelegenheiten da ist, also die Zahlungen und die Erbschaft.

Folgende Dateien liegen hier vor:

1-Übersicht.pdf
(Diese Übersicht im Format pdf)

2-Formular.pdf (an den EGMR übersandt), dieses Formular kann nur mit adobe ab Version 9 geöffnet werden, es ist aber nicht so wichtig, dieses im Original zu sehen, weil in den weiteren Dateien das Wichtigste steht. Der EGMR verlangt erst einmal, dass Beschwerde-Einlegende alles in ein Formular hineinschreiben. Dort ist es nicht möglich, den Text zu formatieren, nicht einmal Kapitelüberschriften können z.B. fett hervorgehoben werden. Dieses Formular liegt hier ausgefüllt vor.

3-Sachverhalt.pdf (im Formular und zusätzlich an den EGMR übersandt)
Im Formular ist der Abschnitt „Sachverhalt“, den der Kläger hier formatiert vorlegt, der dort leichter lesbar ist.

4-Rechtsverletzungen.pdf (im Formular und zusätzlich an den EGMR übersandt)
Wie vorhin, sind diese hier nur formatiert, nicht anders als im Formular.

5-Zulassungsvoraussetzungen.pdf (im Formular und zusätzlich an den EGMR übersandt)
Wie vorhin, sind diese hier nur formatiert, nicht anders als im Formular.

6-Anlagenübersicht.pdf 6-Anlagenübersicht.pdf (an den EGMR übersandt)
Die Anlagen sind wegen des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes hier nicht vorhanden, eben nur diese Übersicht.

7-Decision.pdf
Das ist das endgültige Schreiben des EGMR in diesem Fall

8-Decision als Text.pdf
Textstellen können hieraus leicht kopiert werden.

9-Kommentar des Klägers zur Decision.pdf